Das Reglement der Mitgliederbeiträge wurde an der Delegiertenversammlung vom 05. Mai 2011 abgeändert. Die Stufen wurden vereinfacht und die Höhe der Beiträge angepasst.
Art. 5.2 der Statuten
Der VBT erhebt jährlich Mitgliederbeiträge. Die Höhe der Beiträge wird von der Delegiertenversammlung festgelegt. Der Mitgliederbeitrag wird auf der Basis der Betreuungsstunden ermittelt und in einem Reglement festgelegt. Massgebend für die Ermittlung des Beitrages ist die Anzahl der Betreuungsstunden des Vorjahres der Rechnungsstellung.
Aktivmitglieder
Art. 3.5 der Statuten
Juristische Personen des privaten Rechts und öffentlich-rechtliche Körperschaften, die im Bereich Tagespflege tätig sind, können Aktivmitglieder des VBT werden.
Mitgliederbeiträge Aktivmitglieder
Stufen | von | bis | CHF |
1 | 1 h |
20'000 h |
500.00 |
2 | 20'001 h | 50'000 h | 700.00 |
3 | 50'001 h | unbeschränkt | 900.00 |
Passivmitglieder
Art. 4.2 der Statuten:
Juristische und natürliche Personen, die am Verbandszweck interessiert sind, können Passivmitglied werden.
Mitgliederbeitrag Passivmitglieder
Jahresbeitrag CHF 200.00.